Mit Logik kann man alles beweisen
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Saarl.OLG, Beschluss v. 17.10.2016 – Ss 46/2016 (40/16) I. Aus den Gründen Ergänzend ist lediglich anzumerken: 1. Die Generalstaatsanwaltschaft hat zutreffend angenommen, dass der Angeklagte mit der erhobenen Verfahrensrüge des Verstoßes gegen ein Beweisverwertungsverbot bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil der in der Berufungshauptverhandlung vom 7. März 2016 verteidigte Angeklagte der Verwertung der vorangegangenen Beweiserhebung —…