Widerspruch gegen die Vernehmung des Ermittlungsführers
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Horst Wesemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bremen Gerade in sog. Umfangsverfahren vor der Großen Strafkammer neigen die Vorsitzenden Richter*innen immer wieder dazu, an den Anfang einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach Vernehmung der Angeklagten den Ermittlungsführer der Polizei als ersten Zeugen zum „Gang des Verfahrens“ zu laden. Erwartet wird ein umfassender Überblick vom Anbeginn des Verfahrens…