Eine unzulässige ED-Bahndlung führt zur datenschutzrechtlichen Löschungspflicht
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JGG § 67; ASOG Bln § 48 Abs. 2; StPO § 81 b 1. Eine ED-Behandlung ist eine unzulässige Datenerhebung, wenn Erziehungsberechtigte entgegen § 67 JGG nicht anwesend bzw. informiert wurden. 2. Unzulässig erhobene Daten sind zu löschen. 3. Die Verletzung des § 67 Abs. 1 JGG bei Durchführung einer strafprozessualen erkennungsdienstlichen Behandlung führt strafprozessual…