confront Workshop – Beweisantragsrecht – Einlassungsstrategie | 2018

Beweisantragsrecht und Einlassungsstrategien

mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner aus Hamburg – bg 124
15. / 16. Juni 2018 im schönen Nördlingen (bei Augsburg – Donaurieß)
je 10:00 bis 19:00 Uhr mit Mittags- und Kaffeepausen
15 Stunden Seminarzeit, Die Teilnehmer erhalten eine FAO-Bescheinigung

geplant ist ein gemeinsames Grillen am Abend im Innenhof des Hotels

Seminarthemen:

Die Vorstrukturierung des Sachverhalts im Ermittlungsverfahren und die Inquisitionsmaxime in der Hauptverhandlung sind häufig darauf angelegt, dem Beschuldigten/Angeklagten einen belastenden Sachverhalt aufzudrängen.

Wenn die Verteidigung nichts gegen die Subsumtion einwenden kann, ist sie aus unterschiedlichen Gründen oftmals auf die strafzumessungsrechtlichen Relativierung des so festgestellten Sachverhalts beschränkt. Geht es aber darum, den ermittelten Sachverhalt im Kern zu erschüttern und an seine Stelle einen anderen zu setzen, führt nichts an den Verteidigungsmitteln der Einlassung  und des Beweisantrags vorbei. Damit befasst sich dieser zweitägige Workshop

Einlassung

Die Einlassung des Angeklagten zur Sache ist, wie auch immer sie abgegeben wird, eines der wichtigsten und effektivsten Mittel materieller Verteidigung. Das 12. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium in Karlsruhe vom 18. und 19.4.2008 befasste sich vor diesem Hintergrund mit dem Thema „Die Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten“ und förderte einen nicht allzu überraschenden Befund zu Tage, nämlich die Befürchtung, dass in der Einlassungspraxis selten Glanz und oft Elend hervorgerufen wird.

Es stehen sich in der Rechtssphäre des Beschuldigten gegenüber sein Recht auf Gehör und sein Recht zu Schweigen. Er darf sich frei entscheiden, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Lässt sich der Angeklagte zur Sache ein, wird er mit seiner Aussage zu einem außerhalb der Beweisaufnahme gewonnenen, der richterlichen Beweiswürdigung zugänglichen Beweismittel.

Die Einlassung kann geständig sein und zur milden Strafe beitragen. Sie kann bestreitend sein, und die Anklage in die Schranken der Wahrheit zurückverweisen. Sie kann aber auch den Angeklagten zum Beweismittel gegen sich selbst machen. Oft lassen sich Angeklagte nicht selbst durch eigenen Vortrag zur Sache ein und nicken lediglich eine von der Verteidigung abgegebene Erklärung als eigene Einlassung zu Protokoll der Hauptverhandlung ab. Dahinter können verteidigungstaktisch die unterschiedlichsten Erwägungen stehen: Erfahrung und Rhetorik des Verteidigers sollen genutzt werden, die Aussage soll möglichst objektiv abgegeben werden, der Mandant soll sich nicht unter Umständen bei der anschließenden Befragung durch Gericht und Staatsanwalt „um Kopf und Kragen“ reden.

Zuletzt zeigten die Diskussionen um das Einlassungsverhalten der Angeklagten Zschäpe vor dem OLG München im sogenannten NSU-Verfahren die gesamte Bandbreite der Problematik auf.

Der workshop führt in die rechtlichen Grundlagen ein, analysiert anhand praktischer Fälle die Handlungsmöglichkeiten und stellt mit dem Instrument des sog. Einlassungssurrogates ein modernes Verteidigungsmittel vor, das die Rechte des Mandanten wahren und die Risiken der unkontrollierbaren Beweiswürdigung mindern kann.

Beweisantragsrecht

Nur wer das Beweisantragsrecht beherrscht, kann dem Gericht die Wahrheit seines Mandanten aufzwingen.

Neben einer Aktualisierung des Grundwissens zum Beweisantragsrecht werden konkrete Beispiele für eine sachgerechte Formulierung von Beweisanträgen vorgetragen. Fehlerquellen werden angesprochen, taktische Gesichtspunkte diskutiert. Der Urkundenbeweis wird hinterfragt, auf typische Fallen beim Augenschein und Zeugenbeweis wird hingewiesen. Die Besonderheiten des präsenten Beweismittels werden behandelt  Zudem werden die Grundlagen des Sachverständigenbeweises erörtert und neben den Beweisthemen aus dem Bereich der Psychowissenschaften und der Aussagepsychologie werden insbesondere der kriminalistische Beweisantrag und der DNA-Beweis praxisbezogen behandelt.

Grillabende

Es ist für Freitag und Samstag Abend jeweils geplant, gemeinsam mit dem Referenten und den Veranstaltern im Innenhof des Hotels zu grillen.

Teilnahmebeitrag

350,00 € zzgl. Mwst (Brutto 416,50 €)
300,00 € zzgl. MwSt (Brutto 357,00 €) für Junganwälte mit bis zu 3 Jahren Zulassung

Im Preis enthalten sind Tagungsgetränke, Kaffee-Pausen und Mittagessen.

Veranstaltungsort

NH KLÖSTERLE NÖRDLINGEN

Seminarteilnehmer erhalten im Hotel vergünstigte Preise. Bitte reservieren Sie unter dem Stichwort „confront Tagung“.
EZ € 94,00 brutto; DZ (2 Pers.) € 108,90 brutto | Frühstück inbegriffen

Veranstalter

Task Force Stafrecht GbR
Sascha Petzold | Gordon Kirchmann | Dr. Florian Englert

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