Buchrezension: Gerhard Jungfer: »Strafverteidigung – Annäherung an einen Beruf»*
Lit Verlag, 1. Aufl. 2016, 250 Seiten, gebunden, EUR 29,90, ISBN 978-3-643-13480-6

von Prof. Dr. Jan Bockemühl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Regensburg

* Die Rezension erschien zuerst im Berliner Anwaltsblatt 2016, Heft 11.

Lassen Sie mich das Ergebnis vorwegnehmen: Gerhard Jungfers »Strafverteidigung – Annäherung an einen Beruf« muss man lesen! Mehr noch: Es sollte für jeden auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätigen Kollegen zur Pflichtlektüre gehören!

»Strafverteidigung lebt aus der Liebe zur Freiheit«. Diesen Satz stellt Gerhard Jungfer an den Beginn seines Buches  und „verspricht“, dass der „Geist dieser Worte“ sich an vielen Stellen des Buches wiederfinden wird (Einführung).

Aber der Reihe nach: Bevor Jungfer das „Wort erhält“ wird das in der von Thomas Vormbaum herausgegebenen Reihe „Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen“ erschienene Buch von einem sehr persönlichen Vorwort von Thomas Röth und von drei Geleitworten von Marcus Mollnau, Martin Rubbert und Ingo Müller sehr passend eingeführt.

Das Buch gliedert sich in vier Kapitel.  Neben der Geschichte (I.), der Psychologie der Strafverteidigung (II.) und Grundfragen (III.) schließt Gerhard Jungfer mit einem Kapitel Nachdenklichkeit (IV.).

Das Kapitel zur Geschichte beginnt mit der spannenden Frage, ob es einen „neuen Typ des Strafverteidigers“ gibt. Hier stellt Jungfer das (Ab)Bild des Strafverteidigers in der Weimarer Republik dem Bild des Strafverteidigers in der Bundesrepublik gegenüber und resümiert, dass ein „neuer Strafverteidigertyp“ nicht auszumachen sei, sondern vielmehr eine „Renaissance der Strafverteidigung“. 

Von besonderem – historischen – Interesse sind die Ausführungen Jungfers zur schwierigen Annäherung tradierter Verbandspolitik an „neue“ Strafverteidigung. Die Entstehung und Entwicklung der verschiedenen Strafverteidigerorganisationen, die seit 1977 entstanden, und deren Verhältnis untereinander leuchtet Jungfer aus. Welche verbandspolitischen Beweggründe hierbei tragend waren wird eindrucksvoll aufgezeigt.

Die Vorzüge und den berechtigten „Stolz“ auf die Errungenschaften des reformierten Strafprozesses werden im dritten historischen Unterkapitel anhand eines Rekurses auf den Vortrag (…) von Liszt´s vor dem Berliner Anwaltsverein zum Thema „Die Stellung der Verteidigung in Strafsachen – damalige und heutige Bedeutung“ herausgearbeitet.

Zu Recht weist Röth in seinem Vorwort darauf hin, dass dieser Teil eines der Highlights in dem Buch ist, da es um das »Herz der Strafverteidigung« geht.

Anschließend stellt Jungfer das Who-is-Who der Strafverteidiger der Weimarer Republik vor. Der Bogen spannt sich hier von Martin Drucker, Max Alsberg, Alfred Apfel, Rudolf Dix, Arthur Brandt, Paul Reiwald, Robert Kempner zu Hans Litten. Das hohe Maß an Professionalität, die prozesstaktischen Raffinessen und die Notwendigkeit aktiver Verteidigung (eigene Ermittlungen, Selbstladungsrecht) offenbaren den Vorbildcharakter dieser Strafverteidigergrößen.

Im Kapitel Psychologie der Strafverteidigung wendet sich Gerhard Jungfer einigen Grundproblemen der Strafverteidigung zu. Die Verteidigung eines „schuldigen“ Angeklagten wird mittels des Theaterstücks „Konflikt“ von Max Alsberg dargestellt.

Hoch aktuell und unbedingt lesenswert sind die Ausführungen Zur Psychologie des Vergleichs im Strafverfahren. Jungfer analysiert scharf die verschiedenen Verteidigertypen und die konstellativen Faktoren im Strafverfahren und die Bedeutung dieser für Verständigungen im Strafverfahren. Er endet mit der Mahnung (S. 182):

Pflegen wir unser strafverfahrensrechtliches Wissen, unsere Liebe zum Prozessrecht, zum Reformierten Strafprozess. Bewahren wir uns das weiche Fell des Löwen, ohne zu vergessen, dass er in seinen samtenen Tatzen Krallen hat. Und nutzen wir diese.
Denn es ist wie mit dem Verstand: Was man nicht benutzt, das verliert man.

Im Kapitel Grundfragen behandelt Jungfer das Verhältnis von Strafverteidigung und Rechtskultur und wagt in seinem Beitrag Zurück zur Form. 50 Jahre Nachkriegsadvokatur einen rechtshistorischen Blick auf die Entwicklung des Strafprozessrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

Im „letzte Akt“ wird Jungfer nachdenklich und nutzt den Abschied vom 5. (Berliner) Strafsenat des BGH dazu zu den bedenklichen Entwicklungen des Revisionsrechts Stellung zu nehmen.

Eine beachtliche Sammlung von Beiträgen; ein uneingeschränkt lesenswertes Buch!

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