Wo Sachkunde drauf steht, muss auch Sachkunde drin sein.
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von Sascha Petzold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, München mit Anmerkung von Andreas Lickleder, Rechtsanwalt München 1.) Ein förmliches Beweisantrag liegt auch dann vor, wenn das Gericht lediglich das Beweisziel erkennen will und den Beweisantrag entsprechend verkürzt darstellt. 2.) Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde muss jedenfalls dann im Ablehnungsbeschluss begründet werden, wenn diese…